
Da der Handelsname ein integrierter Bestandteil der Individualität eines Biozid-Produktes (BP) ist, wäre für jede Biozid-Produkt- bzw. Handelsnamen-Kombination ein eigenes offizielles Dossier erforderlich. Wenn alle anderen Eigenschaften dieser Produkte - von ihren unterschiedlichen Handelsnamen abgesehen – identisch sind, ist es ausreichend, ein einzelnes, in sämtlichen Kapiteln vollständig ausgefülltes Antragsformular Teil I für eines dieser Biozid-Produkte (BP) zu senden und dieses ausgefüllte Formular mit sämtlichen zusätzlichen Information zu ergänzen, die für eine Mitteilung in Hinblick auf einen späteren Antrag auf gegenseitige Anerkennung der Zulassung dieses einzelnen Produkts erforderlich sind.
Für BP – die mit dem ersten BP in allem außer ihrem Handelsnamen identisch sind – verwenden Sie bitte das für das erste BP erstellte Antragsformular I und gleichen es entsprechend den nunmehr abweichenden Eigenschaften an. Bitte geben Sie an, dass alle weiteren erforderlichen Informationen (wie „Summary Dossier“ usw.) mit den für das erste Produkt eingereichten Daten identisch sind. Die jedenfalls unterschiedlichen Dokumente wie z. B. Letter/s of Access, Nachweis des Inverkehrbringens, Sicherheitsdatenblatt, Etikett usw. sind beizulegen.