Identität und Analytik

Für die Einreichung eines Dossiers müssen sowohl die Identität des Wirkstoffes, als auch des Produktes dargestellt werden. Analysenmethoden sind ein weiterer Teil der Datenanforderungen.

Ein Wirkstoff kann eine chemische Substanz (Stoff) oder auch ein Mikroorganismus sein. Ein Stoff ist definiert als „chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können“ (REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Ein Stoff umfasst mehrere sogenannte „Konstituenten“. Eine Mono-Konstituenten-Substanz enthält eine Konstituente zu mindestens 80%w/w und weitere Konstituenten z.B. als Verunreinigungen. Eine Multi-Konstituenten-Substanz besteht aus mehreren Konstituenten zwischen 10 und 80%w/w und ggf. weiteren Verunreinigungen. Daneben gibt es auch UVCB Substanzen (Unbekannte oder variable Zusammensetzung, komplexe Reaktionsprodukte oder biologische Materialien).

Die Angabe der Identität des Stoffes umfasst u.a. den Namen, CAS und EG-Nummern, Molekül- und Strukturformel, Molekülmasse, Beschreibung der Herstellung, Angabe der Reinheit (Analyse typischer Chargen) und Informationen über Verunreinigungen.

Die Beschreibung der Identität eines Produktes beinhaltet die Angabe des Handelsnamens, die Art des Produktes, sowie detaillierte quantitative und qualitative Information über alle Bestandteile.

Validierte Analysenmethoden sind für den Nachweis aller Konstituenten im Wirkstoff sowie für den Nachweis des Wirkstoffes im Produkt erforderlich; weiters für den Nachweis des Wirkstoffes oder dessen Rückstände sowie von (öko)toxikologisch relevanten Produktbestandteilen bzw. deren Rückstände in Boden, Luft, Wasser, Körperflüssigkeiten und Geweben, sowie Lebens- und Futtermitteln.

Eine genaue Zusammenstellung der Datenanforderungen ist den entsprechenden Leitfäden zu entnehmen (siehe Infobox).

Letzte Änderung: 02.12.2011