Die EU-Kommission hat wichtige Leitfäden zur Kommentierung durch Interessensgruppen publiziert. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2012:
• Notes for guidance to applicants for product authorisation and mutual recognition
• EU Evaluation Manual for the Authorisation of biocidal products
• Guidance on Estimating Livestock Exposure to Active Substances used in Biocidal Products
Die Dokumente zur Kommentierung finden Sie
hier
Wie in der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 festgelegt ist, finden in regelmäßigen Abständen Sitzungen zwischen der EU-Kommission und Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten statt, um Detailfragen, die sich im Rahmen der laufenden Wirkstoff-Bewertungen stellen, zu besprechen. Die Schlussberichte der öffentlichen Sitzungen sind nun auf der Web-Seite des JRC verfügbar.
Minutes of the Biocides Technical Meetings
Des weiteren sind Berichte vom UN-Sachverständigenausschuss für das globale harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien öffentlich zugänglich.
Die GD Umwelt hat das lang angekündigte Upgrade von R4BP, mit Handbuch, unter der Web-Adresse
https://webgate.ec.europa.eu/env/r4bp2 veröffentlicht. Ein Helpdesk wurde eingerichtet. Einige neue Funktionalitäten der verbesserten R4BP-Version, die ab sofort zu verwenden ist, werden Antragstellern den Umgang mit R4BP erleichtern. So erlaubt R4BP nun copy/paste von Produkteintragungen, Anträge für Rahmenformulierungen und Eingaben für die SPC in allen EU-Landessprachen.
Vier weitere biozide Wirkstoffe aus dem EU-Prüfprogramm, - BTI (Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Serotyp H14, Stamm AM65-52), Fipronil, lambda-Cyhalothrin und Deltamethrin - haben für die Verwendung in der Produktart 18, Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, die Anforderungen zur Aufnahme in den Anhang I der BP-RL 98/8/EG erfüllt. Die Aufnahme-Richtlinien wurden am 21. September 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Mit der Kommissions-Richtlinie 2011/71/EU wurde die Aufnahme von Kreosot in Anhang I der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG per 1. Mai 2013 angekündigt. Damit fand die Bewertung des bisher umstrittensten Wirkstoffs im Prüfprogramm für alte biozide Wirkstoffe einen vorläufigen Abschluss. Die Aufnahme von Kreosot in Anhang I sowie die nachfolgende Zulassung von kreosot-haltigen Holzschutzmitteln ist erstmals an eine Analyse der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit der Ersetzung durch Alternativen geknüpft.
Ein Leitfaden für Rahmenformulierungen wurde nach mehrjährigen Beratungen nun veröffentlicht. Das Dokument enthält wichtige Informationen wie z.B. die Datenanforderungen an Rahmenformulierungen.
Behörden und Industrie können mit dieser neuen Anleitung Umweltexpositionsabschätzungen für Biozid-Produkte durchführen. Der Leitfaden befasst sich mit Biozid-Produkten, die als Desinfektionsmittel für den Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, den Lebens- und Futtermittelbereich sowie für die Hygiene im Veterinärbereich eingesetzt werden.