Information in Notfällen

Erste Hilfe bei Vergiftungen

Vergiftungen mit Biozid-Produkten sind trotz sachgerechter Aufmachung und Verpackung in besonderen Fällen möglich (z.B. Haushaltsunfälle durch spielende Kinder).

Daher werden die im Umweltbundesamt per Sicherheitsdatenblatt eingelangten Informationen über Biozid-Produkte (Meldepflicht gemäß § 27 (3) und (4) BiozidG) an die Vergiftungsinformationszentrale weitergeleitet. Die Informationen sind für die Behandlung von Anfragen medizinischen Inhalts bezüglich vorbeugender und heilender Maßnahmen, insbesondere in Notfällen, von großer Bedeutung.

Die österreichische Vergiftungsinformationszentrale bietet 24 Stunden pro Tag ärztlich-toxikologische Beratung für Ärzte und Laien im Fall von Vergiftungen an. Dazu zählt eine erste Risikoabschätzung und Feststellung, ob eine ärztliche Konsultation überhaupt notwendig ist. Anfragenden Laien werden aber keine medizinischen Behandlungsratschläge erteilt. Ärzten sind diagnostische, therapeutische sowie weitere fallspezifische Detailinformationen zugänglich.

Das zweite große Aufgabengebiet der Vergiftungsinformations- zentrale ist die Dokumentationsarbeit. Dazu gehört u.a. die Archivierung von eingetretenen Vergiftungsfällen und ihren therapeutischen Maßnahmen, die Wartung kommerzieller toxikologischer und pharmakologischer Datenbanken sowie sonstiger relevanter Daten (z.B. SDBs) und epidemiologische und gesundheitsstatistische Analysen.

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Tel.: +431 406 43 43

Letzte Änderung: 26.05.2007