Laut Definition der Richtlinie 98/8/EG dienen Biozid-Produkte zur Bekämpfung von Schadorganismen mit chemischen oder biologischen Mitteln. Sie können auch Materialen schützen oder deren Haltbarkeit verlängern. Die Verwendungsmöglichkeiten von Biozid-Produkten sind vielfältig, man unterscheidet daher 4 Hauptgruppen (Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstige Biozid-Produkte), die insgesamt 23 Produktarten enthalten.
Die Abgrenzung, ob es sich um ein Biozid-Produkt oder um ein Produkt, das unter einen anderen Regelungsbereich fällt, handelt, ist fallweise schwierig. Abgrenzungsfragen betreffen vor allem:
• Pflanzenschutzmittel
• Medizin- und Veterinärmedizinprodukte
• Produkte zur Milchhygiene
• Kosmetika
• behandelte Erzeugnisse und Fertigwaren
Daher hat eine EU-Arbeitsgruppe sowohl breite Abgrenzungsrichtlinien als auch Einzelfallentscheidungen ausgearbeitet. Die Diskussionen zur Abgrenzung sind in allgemeiner Form abgeschlossen. Die aktuellen Leitfäden können auf der Website der DG Umwelt abgerufen werden.
Wenn für Ihre Frage keine passende Antwort (in den oben genannten Unterlagen) erstellt wurde, können sie sich an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe „Kontakt“) wenden. Ihre Frage sollte umfassend formuliert sein, sodass die Behandlung/Beantwortung im Austausch der EU-Mitgliedstaaten (in Form einer elektronischen Konsultation) erfolgen kann.
Biozid-Produkte sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Biozid-Produkte Einteilung
Abgrenzungsrichtlinien
Einzelfallentscheidungen