BiozidG - Umfangreiche Bestimmungen und Maßnahmen

Das Biozid-Produkte-Gesetz (BiozidG, BGBl. I Nr. 105/2000) ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 98/8/EG, und somit unterliegen Biozid-Produkte, wie bisher auch schon Pflanzenschutzmittel und chemische Stoffe und Zubereitungen, entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz sieht ein umfassendes Bewertungsverfahren für Wirkstoffe und ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte vor, das speziell den mit der Anwendung dieser Produkte verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt gerecht wird. Darüber hinaus regelt das neue Gesetz auch die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten. Biozid-Produkte müssen, wie im Gesetz festgelegt, über die Rahmenbestimmungen des Chemikalienrechts hinausgehend gekennzeichnet werden. Ebenfalls gelten spezielle Bestimmungen zur Werbung in Printmedien, Radio, Fernsehen und Internet.

Die Führung eines Biozid-Produkte-Verzeichnisses in Österreich, in das u.a. alle zugelassenen und registrierten Biozid-Produkte eingetragen werden, ist vorgesehen. Dieses Verzeichnis befindet sich auf dieser Homepage im Kapitel Biozid-Produkte/Österreichisches Register.

Die Abgabe von Biozid-Produkten mit besonderen gefährlichen Eigenschaften an Privatpersonen ist nunmehr verboten.

Das in zehn Abschnitte unterteilte Gesetz sieht neben Produktbeobachtungs- bzw. Meldepflicht auch Überwachungsmaßnahmen, die von eigenen Inspektoren der Bundesländer durchgeführt werden, vor.

Das Gesetz verweist gegebenenfalls - nach Maßgabe - auf weitere Rechtsvorschriften insbesondere betreffend den Schutz der Gesundheit von Vertreibern, Verwendern, Arbeitnehmern und Konsumenten oder von Tieren oder den Schutz der Umwelt.

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Letzte Änderung: 22.11.2011