Globally Harmonized System (GHS) – auch Biozide sind betroffen

Die harmonisierten Einstufungs- Kennzeichnungs- und Verpackungsregeln gemäß GHS werden - gemeinsam mit den erweiterten Kennzeichnungsbestimmungen nach dem Biozid-Produkte-Gesetz 2000 - auch auf biozide Wirkstoffe und Biozid-Produkte anzuwenden sein. Daher ist der Zeitplan für die Implementierung in zeitlicher Abstimmung mit der neuen Chemikalienpolitik REACH von großer Bedeutung. Die EU CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP = classification, labelling, packaging) wurde am 31. Dezember 2008 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Diese Verordnung ändert und ersetzt die Stoffrichtlinie 67/548/EEC sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EC. Ab Dezember 2010 sind die Bestimmungen des GHS für biozide Wirkstoffe und ab Juni 2015 für Gemische (ggst.: Biozid-Produkte) verpflichtend, in einer Übergangsphase muss das Sicherheitsdatenblatt eine Einstufung nach „altem" und neuem, GHS-konformen, System enthalten. Das geltende („alte") EU-System gemäß RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EG verliert mit Juni 2015 seine Gültigkeit; somit müssen ab diesem Datum biozide Wirkstoffe und Biozid-Produkte ausschließlich nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sein. Termine bzw. Perioden paralleler Gültigkeit des alten und neuen Systems sind in Artikel 61 der GHS-Verordnung, Übergangsbestimmungen, in allen Einzelheiten zu finden. Angesichts der Unterschiede zum geltenden EU-System bedeutet die Umsetzung des GHS einen großen Aufwand für Biozid-Industrie und -Handel.

Ein Vergleich des zukünftigen mit dem geltenden EU-System zeigt Ähnlichkeiten bezüglich Struktur und Konzept, aber Abweichungen in den Einstufungskriterien und Kennzeichnungsregeln (neu: Gefahrenkommunikation). Wichtige Änderungen (beispielhaft):

  • Das GHS deckt in einem großen Konzept sowohl Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung als auch Sicherheitsdatenblätter ab.
  • Bei der Einstufung von physikalisch-chemischen Eigenschaften ergeben sich große Änderungen, da sich das GHS weitgehend am „Orange Book" (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods) orientiert.
  • Eswird neue Gefahrensymbole (neun Piktogramme statt bisher sieben) geben.
  • Einführung von Signalwörtern (Achtung und Gefahr);
  • Ersatz von R-Sätzen (bisher 67) durch 71 Gefahrenhinweise;
  • Ersatz der S-Sätze (bisher 64) durch insgesamt 135 Vorsorgehinweise;
  • Einführung von Gebotszeichen (Vorsichtsmaßnahmen).

Umweltgefahren (u.a.):

  • Unterscheidung zwischen akuten und chronischen Einstufungskategorien, die unabhängig voneinander angewendet werden;

Weiterhin ist keine Gefahrenkennzeichnung für den terrestrischen Bereich vorgesehen (allerdings wurden R-Sätze für die Terrestrik mangels Anwendungskriterien in der EU-Praxis auch bisher noch nicht vergeben).

Zum Thema

      GHS aktuell
      UN-GHS
      EU Informationen
Letzte Änderung: 28.09.2009