Schädlingsbekämpfung

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Produkte, die unter EU-Biozidrecht fallen, werden in die vier Hauptgruppen „1, Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte“, „2, Schutzmittel“, „3, Schädlingsbekämpfungsmittel“ und „4, Sonstige Biozid-Produkte“ eingeteilt.

Die Hauptgruppe 3, Schädlingsbekämpfungsmittel ist gemäß Anlage des BiozidG in folgende Produktarten (PA) unterteilt:

  • PA 14, Rodentizide, Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere.
  • PA 16, Molluskizide, Bekämpfungsmittel gegen Mollusken wie zum Beispiel Schnecken.
  • PA 18, Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden schließen Bekämpfungsmittel gegen Arthropoden (z.B. Insekten, Spinnentiere und Gliederfüßer) ein.
  • Produkte in der PA 19, Repellentien und Lockmittel, dienen zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (z.B. Flöhe, Mücken, Fliegen).
  • Weitere Produktarten - PA 15, Avizide, Bekämpfungsmittel gegen Vögel; sowie PA 17, Fischbekämpfungsmittel (diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Behandlung von Fischkrankheiten) - sind zwar auch in Hauptgruppe 3 enthalten, diese Biozid-Produkte dürfen jedoch in Österreich nicht zugelassen werden.

Bisher (per Datum 8. März 2011) sind 12 rodentizide Wirkstoffe, 8 Wirkstoffe zur Verwendung in PT 18 und 3 Wirkstoffe zur Verwendung in PT 19 im Europäischen Amtsblatt mit dem jeweiligen Datum ihrer Aufnahme in Anhang I/IA veröffentlicht worden (aktueller Stand: s. Artikel Wirkstoffe / Anhang I/IA Aufnahmen). Der Anhang I/IA der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG dient als Grundlage für das Zulassungssystem nach EU-Grundsätzen, wonach Schädlingsbekämpfungsmittel nur biozide Wirkstoffe enthalten dürfen, die in Anhang I/IA aufgenommen worden sind.

Schädlingsbekämpfungsmittel sind im gut sortierten Fachhandel erhältlich. Für einige Problemstellungen sind Biozid-Produkte erforderlich, die ausschließlich an berufsmäßige Fachkräfte abgegeben werden dürfen und von nur diesen angewendet werden sollten (Zum Beispiel sehr giftige oder giftige Biozid-Produkte oder solche, deren Anwendung besondere Kenntnisse über das Verhalten oder den Lebenszyklus der Schadorganismen voraussetzt und damit einer speziellen Ausbildung bedarf). Ob das Produkt ausschließlich durch berufsmäßige Fachkräfte angewendet werden darf, wird in Zukunft abhängig von Produkt und Anwendungsbereich oder -art in Zulassungsbescheiden nach EU-Schema (Grundsätze gemäß Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG) festgelegt werden.

Oft reichen aber auch einfache, vorbeugende Maßnahmen aus, dass es gar nicht zu einem Schädlingsbefall kommt.

Der Fachmann für Fragen zur Schädlingsbekämpfung ist der konzessionierte Schädlingsbekämpfer. Konzessionierte Schädlingsbekämpfer finden sich z.B. im Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich. Insbesondere bei Schädlingen, die hartnäckig in der Bekämpfung sind oder auch Resistenzen ausbilden können (Beispiel: Befall durch Schaben oder Ratten), ist die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers sehr zu empfehlen.

Weitere Informationen, auch zu vorbeugenden Maßnahmen (z.B. empfohlen von der Umweltberatung), entnehmen Sie bitte der Infobox rechts.

Letzte Änderung: 11.05.2011