Ende der Vermarktungsfähigkeit von Wirkstoffen

Stop-Schild

Wirkstoffe und Produktarten, die entweder im EU-Review-Programm nicht mehr unterstützt oder deren Daten unvollständig bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden, sind von einer Anhang I/IA Aufnahme durch die Entscheidungen der Kommission (siehe File-Link), die die Listen dieser Wirkstoffe/ Produktart-Kombinationen enthält, ausgeschlossen. Daher ist das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten für die jeweiligen Produktarten, die diese Wirkstoffe enthalten mit dem in dem jeweiligen Beschluss der Kommission genannten Datum verboten. Alle bisherigen Entscheidungen der Kommission über eine Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I oder IA der Richtlinie 98/8/EG finden sie über den Link in der Infobox. Die letzte Entscheidung der Kommission wurde am 11. Februar 2012 veröffentlicht.

Letzte Änderung: 16.03.2012