Systematische Prüfung und Bewertung alter Wirkstoffe

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Das EU-Review-Programm stellt sich die Aufgabe der Bewertung der in Biozid-Produkten gegenwärtig zulässigen alten Wirkstoffe. Seit 31. Oktober 2008, der Frist für die Einreichung der Wirkstoff-Dossiers der 4. Prioritätenliste, sollten alle geforderten Unterlagen bei den EU-Biozidbehörden aufliegen. Als Zwischenergebnis des EU-Review-Programms wurden 678 Dossiers von den 1682 notifizierten Wirkstoff/Produktart Kombinationen eingereicht, Entscheidungen bezüglich ihrer Anhang I/IA-Aufnahme wurden zu mehr als 40 Wirkstoffen publiziert.

Vor dem "Greifen" der einschlägigen Bestimmungen dieses Arbeitsprogramms (Verbot nicht gemeldeter, weder identifizierter noch notifizierter Wirkstoffe) waren zirka 15000 Biozid-Produkte mit mehr als 1000 Wirkstoffen im EWR im Handel.

Mit September 2006 reduzierte sich die Zahl auf weniger als 420 Wirkstoffe. Gestützt auf Artikel 16 (2) der BP-RL 98/8/EG erfolgt die Wirkstoffbewertung in diesem gemeinschaftlich von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union getragenen Arbeitsprogramm („EU-Review-Programm"), das ursprünglich mit 10 Jahren veranschlagt war. Die erste Phase des Arbeitsprogramms startete mit der Veröffentlichung der 1. EU-Review-Verordnung (EG) Nr. 1896/2000, die ein abgestuftes Meldeverfahren für biozide Wirkstoffe vorsah. Es gelangten, als Ergebnis in der 2. Review-Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 publiziert, 579 Wirkstoffe zur Identifizierung sowie 416 Wirkstoffe zur Notifizierung (nur diese Substanzen waren für den Review zum Zweck ihrer Aufnahme in die Gesamtliste der BP-RL vorgesehen und somit längerfristig für die ausgewiesenen Produktarten verkehrsfähig). Die 2. Review-Verordnung wurde mit Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 (5. Review-Verordnung) aktualisiert und ergänzt.

Die Wirkstoffbewertung erfolgt zeitlich gestaffelt in vier Prioritätenlisten und soll laut Änderungsrichtlinie 2009/107/EG zur Biozid-Produkte-Richtlinie nach ggw. Stand im Jahr 2014 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für notifizierte Wirkstoffe, deren Detailbewertung noch nicht abgeschlossen ist, und für Biozid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten, die Übergangsbestimmungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Letzte Änderung: 30.01.2012