
Wir sind bemüht, alle Informationen zum Biozidrecht auf dieser Homepage übersichtlich aufzubereiten. Bitte verwenden Sie das linke Navigationsfeld für Informationen zu inhaltlichen Fragen.
Zusätzlich gibt es rechts in der Infobox Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten trotzdem Unklarheiten bestehen, bitte kontaktieren Sie biozide@umweltbundesamt.at oder geben Sie Ihre Frage ins Kontaktformular am oberen Ende der Homepage ein.
Ist mein Produkt ein Biozid-Produkt?
Darf mein Produkt am Markt sein?
Gibt es Kennzeichnungsunterschiede in Österreich und Deutschland?
Wo muss der Sitz des Inverkehrbringers sein?
Gilt eine nationale Zulassung in einem anderen EU-Staat auch in Österreich?
Was ist der Unterschied zwischen einer Zulassung und einer Registrierung? Was ist eine Meldung?
Muss ich bei geringer Exposition eine Expositionsabschätzung machen?
Was muss ich beachten, wenn mein Biozid-Produkt giftig oder sehr giftig ist?
Wo erhalte ich das Formblatt gemäß § 27 (3) BiozidG?
Wo finde ich die Anhänge I/IA/IB (Positivliste) der Biozid-Produkte-Richtlinie?
Was sind „identifizierte" bzw. „notifizierte" Wirkstoffe?