Die weltweit in unterschiedlichen Rechtsräumen entstandenen Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und die dazu noch unterschiedlichen Kennzeichnungsbestimmungen in den Sektoren Transport, ArbeitnehmerInnenschutz und Verwendung schufen Behinderungen des globalen Marktes.
Sie waren der Anlass, dass die United Nations Conference on Environment and Development (UNCED) die UN-Mitgliedstaaten im Jahr 1992 beauftragte, diese Anforderungen zu harmonisieren. Die Arbeit unter diesem Mandat wurde auf die internationalen Organisationen UNSCETDG, ILO und OECD aufgeteilt und nach langwierigen Verhandlungen in den maßgeblichen Teilen 2002 abgeschlossen. Die erste Version des UN-GHS erschien im Juli 2003 („Purple Book"). Eine Revision wurde 2005 veröffentlicht. Bei der Erarbeitung der UN-GHS Kennzeichnungsregeln wurde besonders darauf Bedacht genommen, dass die neuen Symbole für die Gefahrenkommunikation in möglichst allen Kulturkreisen der Welt verstanden werden. Dies sollte dazu beitragen, Handhabung, Transport und Entsorgung gefährlicher Chemikalien weltweit sicherer zu machen.
Der Beschluss des Europäischen Rates, das UN-GHS zeitgleich mit dem Inkrafttreten von REACH in der EU umzusetzen, hat auch Auswirkungen auf die Einstufung und Kennzeichnung von Bioziden, die nach den allgemeinen Regeln für Chemikalien zu erfolgen haben.