Ethanol zur Desinfektion
Ethanol ist ein weit verbreitet eingesetzter biozider Wirkstoff. Deshalb wird er auf Basis rechtlicher Vorgaben (im Wesentlichen CLP-Verordnung und Biozidprodukteverordnung) hinsichtlich seiner Eigenschaften bewertet und für seine Verwendung in Biozidprodukten einer Risikobewertung unterzogen.

Informationen zu Ethanol in Desinfektionsmitteln
Informationen zu Ethanol in Desinfektionsmitteln (Biozid) finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalien Agentur Biocides - ECHA (derzeit nur auf Englisch).
Häufig gestellte Fragen zur Bewertung von Ethanol
In den folgenden Frage-Antwort-Paaren wird explizit auf die Bewertung von Ethanol im Rahmen der Europäischen Biozidprodukteverordnung eingegangen.
Abkürzungsverzeichnis
BPC: Biocidal Product Committee (Ausschuss für Biozidprodukte)
BPV: Biozidprodukteverordnung
CLH-Dossier: Dossier zur Festlegung von EU-weit harmonisierten Gefahreneigenschaften von Stoffen
CLP: Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
CMR-Eigenschaften: krebserzeugende, mutagene, reproduktionstoxische Eigenschaften
ECHA: Europäische Chemikalienagentur
RAC: Risk Assessment Committee (Ausschuss für Risikobewertung)
Letzte Änderung: 13. November 2025