Rodentizide im Haushalt

Biozide sind Mittel zur Bekämpfung von Materialschädlingen und Schädlingen für die menschliche Gesundheit (im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln, die zum Schutz von Pflanzen ausgebracht werden). Rodentizide bzw. Rattenbekämpfungsmittel, umgangssprachlich auch „Rattengifte“, sind spezielle Biozide[1] zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen. 

Was ist bei der Bekämpfung von Mäusen und Ratten zu beachten?

Eine Bekämpfung ist notwendig, allerdings ist der Einsatz von Rattengiften auch mit erheblichen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verbunden. Um diese Risiken (weiter) zu verringern wurde ab 1.1.2026 der Kreis an Personen, die bestimmte Rattengifte (ver-)kaufen oder verwenden dürfen, in Österreich eingeschränkt.

Was macht Rattengift gefährlich?

In Rattengiftködern hauptsächlich verwendete Wirkstoffe sind sogenannte Antikoagulanzien (das heißt Blutgerinnungshemmer). Sie sind schädlich für die menschliche Gesundheit, da sie unter anderem fortpflanzungsgefährdende Wirkung besitzen. Sie sind zudem für die Umwelt giftig (toxisch). Sind sie einmal freigesetzt, sind sie sehr langlebig (persistent) und es besteht stets das Risiko der Vergiftung von Nichtziel-Tieren, wie etwa Hamster, Vögel oder Hunden, die die Köder direkt aufnehmen oder Katzen, Greifvögel etc., die bereits vergiftete noch lebende oder tote Ratten und Mäuse fressen. Beutegreifer (Raubtiere) wie etwa Füchse oder Eulen, die sie sich von Nagern ernähren und vergiftete Tiere fressen, reichern die Stoffe in ihrem Körper immer weiter an (bioakkumulieren), was diese Tiere gesundheitlich beeinträchtigt. Durch diese sehr problematischen Eigenschaften sind Rattengifte sogenannte PBT-Stoffe[2]. Die Umweltbelastung durch Rattengift ist seit langem durch Studien in vielen Ländern der Welt, auch in Österreich, eindeutig belegt.

Vorbeugende Maßnahmen sind kostengünstig und umweltschonend

Bevor Biozide zum Einsatz kommen, können wichtige Schritte zur Vorbeugung getroffen werden, die die Wahrscheinlichkeit eines Nagetierbefalls reduzieren. Sinnvolle Maßnahmen sind wie folgt: 

  • Lebens- oder Futtermittel (zum Beispiel Vogelfutter) und Wasser/Getränke so platzieren, dass Ratten und Mäuse keinen Zugang haben (zum Beispiel erhöht, verschlossen, abgedeckt). 

  • Verschüttetes Futter/Essen sofort beseitigen.

  • Lebensmittel-/Speisereste richtig (das heißt möglichst verschlossen) entsorgen.

  • Abfälle verschlossen (zum Beispiel in Tonnen) lagern.

  • Zugang für Nagetiere in Gebäude verhindern (Verschließen von Öffnungen, Drahtgitter anbringen, Lücken um Rohre, die in ein Gebäude führen mit Stahlwolle verstopfen usw.).

  • Eintrittswege in Gebäude sind zum Beispiel Türspalten, Katzenklappen, Briefschlitze. Junge Mäuse passen bereits durch Löcher mit einem Durchmesser von 6 mm! 

  • Um Gebäude herum Verstecke für Nager beseitigen (Gerümpel, Gebüsch, Vegetation); um/zwischen Gebäuden offene Flächen anlegen, da Ratten diese ungern durchqueren.

Wird ein Befall festgestellt, der trotz dieser Maßnahmen aufgetreten ist, kann eine Bekämpfung notwendig werden.

Welche Möglichkeiten der Bekämpfung gibt es? 

Bevor Rattengifte eingesetzt werden, ist zu prüfen, ob nicht-chemische Bekämpfungsmethoden in Frage kommen („integrierte Schädlingsbekämpfung“). Mäuse und vereinzelt vorkommende Ratten beziehungsweise ein kleiner Befall lassen sich zum Beispiel mit Schlag- oder Lebendfallen bekämpfen.

Rattengifte kommen – wie alle Biozide – grundsätzlich nur streng geregelt nach einer umfangreichen Überprüfung auf den Markt. Um einen sichereren Einsatz zu gewährleisten, werden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt vorgeschrieben. Sie werden spezifisch für jedes Produkt festgelegt und sind am Produkt-Etikett oder in der Gebrauchsanweisung zu finden. Damit kein Risiko für die eigene Gesundheit oder der von Nicht-Zieltieren oder eine Belastung der Umwelt stattfindet, müssen Biozide immer nur entsprechend der Vorgaben in der Gebrauchsanweisung angewendet werden.

Durch die Umsetzung einer nationalen Leitlinie ist es in Österreich für Privatpersonen nicht mehr möglich, Rattengifte mit antikoagulanten Wirkstoffen zu kaufen oder zu verwenden. 

Für die Bekämpfung von Mäusen in Gebäuden gibt es noch Produkte mit dem Wirkstoff Alphachloralose, die in vorgefüllten Köderstationen erhältlich sind. Diese sind jedoch nur für die Bekämpfung von Mäusen und nur in Innenräumen zugelassen. Sie wirken nur bei kühlen Temperaturen (unter 15 Grad) und sollten nur in Bereichen ausgebracht werden, die für Katzen unzugänglich sind. Da es kein Gegengift gibt, sollte ihr Einsatz sehr sorgfältig abgewogen werden. Generell sind für die Bekämpfung von Mäusen und vereinzelten Ratten immer (Schlag-)Fallen dem Einsatz von Biozidprodukten vorzuziehen.

Ist der Befall größer oder möchten Sie selbst nicht mit diesem Biozidprodukt hantieren, ist es immer ratsam, einen konzessionierten Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, der über das notwendige Fachwissen verfügt, um die Produkte korrekt anzuwenden und die Bekämpfung effizient durchzuführen.

Für die Bekämpfung von Mäusen rund um Gebäude und auch für die Bekämpfung von Ratten gibt es keine zugelassenen Biozidprodukte für Privatpersonen. Sollten Sie einen Befall feststellen, können bei wenigen Tieren mechanische Fallen (Lebend- oder Schlagfallen) eingesetzt werden oder es ist ein konzessionierter Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.

Was macht der Schädlingsbekämpfer? 

Einer von Ihnen oder der Gemeinde beauftragte konzessionierte Schädlingsbekämpfer sollte im Sinne der integrierten Schädlingsbekämpfung zuerst den Befall feststellen und falls ein Biozid zum Einsatz kommt, die Köder entweder in Köderstationen oder in verdeckten und zugriffsgeschützten Stellen auslegen. Das Einbringen der Köder direkt in den Boden ist grundsätzlich verboten. Zudem sollten Sie vom Schädlingsbekämpfer umfassend über die Bekämpfung und das eingesetzte Biozidprodukt informiert werden und notwendige Sicherheitsinformationen erhalten. Die Köderstellen sollten während der Bekämpfung – im Sinne einer integrierten Schädlingsbekämpfung – nach circa einer Woche durch den Schädlingsbekämpfer kontrolliert werden. Dabei wird Köder nachgefüllt, verschleppter Köder oder tote Nagetiere müssen entsorgt werden. Wenn kein Köder mehr gefressen wird, ist die Bekämpfung zu beenden. Der Schädlingsbekämpfer ist dafür verantwortlich, die Köder beziehungsweise Köderstationen und tote Nagetiere einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Des Weiteren sollten Sie über sinnvolle Präventionsmaßnahmen informiert werden, damit ein zukünftiger Befall verhindert werden kann.

In manchen Gemeinden gibt es eine Meldepflicht bei Vorkommen eines Rattenbefalls. Bitte erkundigen Sie sich dazu in Ihrer Gemeinde.

Es ist wichtig, zu wissen, dass alle Biozide gefährliche Wirkstoffe enthalten und sie bei falscher Anwendung mehr Schaden als Nutzen anrichten können. 

 


[1] Es geht hier nicht um Rodentizide, die für die Landwirtschaft zum Pflanzenschutz eingesetzt werden.

[2] PBT – Persistent (=langlebig); Bioakkumulativ (=reichern sich im Körper an/werden von diesem nicht ausgeschieden/abgebaut); Toxisch (=giftig)