Geprüfte Produkte

Prinzipiell müssen alle Biozidprodukte vor dem Verkauf von der Behörde geprüft und mittels Bescheid zugelassen werden. Das stellt sicher, dass nur wirksame Produkte mit akzeptablem Risiko am Markt sind.

Foto rotes Hakerl

Sind alle Biozidprodukte behördlich geprüft?

Es gibt aber noch Produkte mit sogenannten „alten Wirkstoffen“, deren Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Diese Produkte dürfen nach Übergangsregelungen vorerst noch ohne Bewertung am Markt bleiben.

Das Prüfverfahren findet EU-weit statt und ist zeitlich nach Produktarten gestaffelt. Aufgrund der großen Zahl an bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten wird es voraussichtlich noch bis 2026 dauern, bis alle Produkte zugelassen sind.

Zugelassene Biozidprodukte

Sie erkennen geprüfte Biozidprodukte an der Zulassungsnummer, die am Etikett aufgedruckt sein muss. Die österreichische Zulassungsnummer besteht aus dem Länderkürzel AT, der Jahreszahl und dem Zulassungsteil mit einer fortlaufenden Nummer:

  • früher: AT/2011/Z/12345/08
  • seit 2016: AT/2016/12346
  • seit 2017: AT-12345676-0000

Zugelassene Produkte sind im österreichischen Biozidprodukteverzeichnis aufgelistet.

Österreichisches Biozidprodukte-Verzeichnis

Die Informationen auf dieser Seite
sind stark vereinfacht. Davon
unbenommen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an den Biozid-Helpdesk